Al-Khalidi gegen Bulgarien, Beschwerde Nr. 26364/24, vom Gerichtshof im April 2025 zugestellt und derzeit in Straßburg anhängig.
Anhängig. Der beklagten Regierung zugestellt. Stärkstes tatsächliches Argument: die nicht vollzogene Freilassungsanordnung vom Januar 2024.
Die Beschwerde ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter Nr. 26364/24 registriert. Die HUDOC-Seite ist die wichtigste offizielle Quelle und bleibt maßgeblich für den Verfahrensstand.
Das Verfahren betrifft die langanhaltende ausländerrechtliche Verwaltungshaft in Bulgarien, die Gefahr eines Refoulements nach Saudi-Arabien und die menschenrechtlichen Folgen einer fortgesetzten Haft, während die asylbezogenen Verfahren vor den bulgarischen Gerichten ungeklärt blieben.
Rechtsbeistand: Hristo Vasilev (Vasilev, Dobrinov & Associates) und Herr Koynov, mit internationaler Unterstützung der MENA Rights Group und weiterer Partner.
Nr. 26364/24, gegen Bulgarien.
April 2025. Der Gerichtshof forderte die beklagte Regierung zur Stellungnahme auf.
Oktober 2021, im Haftzentrum Busmantsi, Sofia. Später nach Lyubimets verlegt.
Ein bulgarisches Gericht ordnete am 18. Januar 2024 die Freilassung an. Diese Anordnung wurde nie vollzogen; der Beschwerdeführer blieb in Haft.
Drei Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts (2023-2025) hoben erstinstanzliche Asylablehnungen auf. Das untere Gericht wiederholte nach jeder Aufhebung dieselben Fehler.
Die offizielle Seite des Gerichtshofs zur Beschwerde, einschließlich Verfahrensstand und zugestellten Fragen.
Detaillierte Chronologie der bulgarischen Gerichtsentscheidungen, Freilassungsanordnungen und des Verfahrenswegs bis nach Straßburg.
Die Beschwerde wirft Fragen auf, die die Architektur des EU-Asylrechts selbst berühren: wie Verwaltungshaft eingesetzt wird, wenn Nachrichtendienste die nationale Sicherheit anführen, ohne die Akte selbst der Verteidigung offenzulegen; welche Verfahrensgarantien in solchen Fällen gelten; und wie Bulgarien seine Non-Refoulement-Verpflichtungen in Verfahren wahrt, in denen untere Gerichte wiederholt aufgehoben werden und Freilassungsanordnungen unvollzogen bleiben.
Eine Straßburger Entscheidung zu diesen Fragen würde einen Maßstab für ähnliche Fälle von Menschenrechtsverteidigern in Haftsystemen der EU setzen.
Lesen Sie die vollständige juristische Chronologie zum Weg durch die bulgarischen Gerichte, der nach Straßburg führte.
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